PRAXIS-Vereinbarung

Version 2018/07

Inhalt der PRAXIS-Vereinbarung

   1.    Vorwort an Verbraucher wie Vermehrer

   1.1  Das Motiv für eine außergewöhnliche Dienstleistung

   1.2  Beratungs-Devise

   1.3  Vorteile durch Alleinstellungsmerkmale

   1.4  Der Sinn einer PRAXIS-Vereinbarung

   2.    Praxis für Finanzdienstleistungen

   2.1  Aufgaben und Funktionen

   2.2  Rechtliche Grundlagen

   2.3  Konzeptionelle Grundlagen

   2.4  Betriebliche Daten

   3.    PRAXIS-Vereinbarung

   3.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • §   1 Gegenstand der PRAXIS-Vereinbarung
  • §   2 Geltungsbereich der PRAXIS-Vereinbarung 
  • §   3 Dienstleistungen auf Vertragsbasis
  • §   4 Kostenlose Dienstleistungen
  • §   5 Stammklienten sowie Stammkinder, Stammenkel und Stammeltern
  • §   6 Mandanten
  • §   7 ELF-Berater
  • §   8 Individual-Beratung nach dem Allfinanz-Prinzip
  • §   9 Empfehlungen
  • § 10 Ideen und Wertschätzungen
  • § 11 Teilaufgaben des Klientenstamm-Aufbaus und seiner Betreuung
  • § 12 Verhaltensregeln in der PRAXIS
  • § 13 Sicherheitsregeln in der PRAXIS
  • § 14 Untervollmachten und Nachfolge-Regelungen
  • § 15 Haftung
  • § 16 Verjährung
  • § 17 Datenschutz
  • § 18 Aktualisierung der PRAXIS-Vereinbarung 
  • § 19 Kündigung der PRAXIS-Vereinbarung
  • § 20 Salvatorische Klausel
  • § 21 Nebenabreden
  • § 22 Gerichtsstand
  • § 23 Gültigkeit der PRAXIS-Vereinbarung
  • § 24 Widerrufsrecht

   3.2  Vertragliche Regelungen

  • Vereinbarungen für eine Lebensbaustelle
  • Maklervertrag
  • Datenschutz-Vereinbarung
  • Maklerauftrag
  • Maklervollmacht
  • Empfehlungshonorar-Vereinbarung

   4. Nachwort an die Verbraucher wie Vermehrer

1. Vorwort an Verbraucher wie Vermehrer

1.1 Das Motiv für eine außergewöhnliche Dienstleistung

Die Praxis für Finanzdienstleistungen (im weiteren Text PRAXIS) betreut Verbraucher wie Vermehrer als Finanzkunden.

 

Verbraucher sind Menschen, die ihr Vermögen verbrauchen.

Vermehrer sind Menschen, die ihr Vermögen vermehren.

 

Für Verbraucher gibt es einen gesetzlich geregelten Verbraucherschutz.

Vermehrer schützen sich selbst!

 

Es gibt Zeiten, in denen zum Vermögensaufbau Vermögen angespart wird und daher die Form des Sparens (kontinuierlich oder spontan), die Art des Sparens (in flüssiges oder festes Kapital) und der Willen zum Sparen entscheidend sind.

 

Es gibt Zeiten, in denen zum Vermögensabbau Vermögen aufgelöst wird und daher die Form der Ausgabe (kontinuierlich oder spontan), die Art der Investition (Ersatz- oder Neu-Anschaffung) und der Wunsch zur Erlebnis-Gestaltung entscheidend sind.

 

In einer arbeitsteiligen Welt wird Geld im Umfang, Verfügbarkeit und Werthaltigkeit immer eine existentielle Bedeutung wahrnehmen und seine nachstehend genannte Geld-Funktionen erfüllen dürfen:

  • Wert-Funktion (Maß der Werte)
  • Tausch-Funktion (Geld gegen Ware/Dienstleistung)
  • Verteilungs-Funktion (Distribution - insbesondere über Sozial-Systeme)
  • Spar-Funktion (Akkumulation - Anhäufung von Vermögen)
  • Beziehungs-Funktion (Nutzen stiften oder spenden)

​Die sich zuspitzende Spaltung in Arm und Reich hat neben Fehl- und Falsch-Funktionen im Finanzmarkt auch etwas mit Fehl- und Falsch-Funktionen im eigenen verantwortungsbewussten Umgang mit Geld zu tun.

 

So wie Gier Hirn frisst, kann die Angst und mangelnde Risikobereitschaft die Handlungsfähigkeit lähmen.

 

Wenn Lebensphasen, Beziehungen zwischen Generationen, Werte und Ideale, das eigene Wohlbefinden und das Umsetzen des eigenen Willens außer Acht gelassen werden, wird der Umgang mit Geld eher von Alpträumen und Traumata begleitet anstatt von erfüllten Wünschen und Glücks-Momenten. Der Mangel an Träumen, Wünschen und Ideen oder der Mangel am Umsetzungsvermögen spiegelt sich in einer überwiegenden Anzahl von Leer-Momenten des Lebens wider. 

 

Am Finanzmarkt gibt es positive wie negative Erfahrungen, letzteres überwiegt.

Mängel in der Berufsausbildung und -orientierung, geringes Berufsstands-Interesse, Profitgier und so manches Fehlverhalten und bürokratische Überregulierung erschweren auch die Existenz seriöser Finanzdienstleister.

 

Als Finanzkunde der PRAXIS sind Sie den Menschen, die sich systemrelevant von dubiosen Erfüllungsgehilfen enteignen, entwerten oder entmündigen lassen, weit im Vorteil, denn Sie sind und werden wissend, für das, was Sie tun! 

 

Lernen Sie den Nutzen der PRAXIS kennen und schätzen, denn die Verwirklichung Ihrer Träume und Wünsche wird grundsätzlich davon beeinflusst,

wie Sie mit den Veränderungen im Finanzmarkt klarkommen.

 

Unser Ziel ist es, Sie gegenüber Ihrer bisherigen finanziellen Situation wesentlich besser zu stellen!

1.2 Beratungs-Devise

Ein Erfolgs-, Lebens- und Finanz-Berater wirkt grundsätzlich durch innere Berufung, in dem er die folgende Beratungs-Devise zu seinen Werten und Idealen zählt:

 

Berate und betreue Deine Klienten stets so, wie Du Dich in ihrer finanziellen, persönlichen, mentalen, familiären, beruflichen, gesundheitlichen und steuerlichen Situation und bei ihren Zielen und Wünschen lebensphasen- und generationen-gerecht selbst beraten und betreuen würdest!

1.3 Vorteile durch Alleinstellungsmerkmale

Finanzkunden der PRAXIS genießen folgende Alleinstellungsmerkmale gegenüber der direkten Betreuung von Finanzinstituten oder firmen- und vertriebsabhängigen Finanzdienstleistern:

  • einzigartige Beratungsdevise
  • Beratung, Bildung und Betreuung von Mensch zu Mensch
  • überdurchschnittliche Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag 
  • außergewöhnliche Betriebsstätte mit Erlebnis-Charakter in den Bereichen AAA-Schiff, Arche und Terrasien
  • kein Park-Platz-Problem
  • keine Beratung in Ihrer häuslichen Umgebung
  • Betreuung der Kinder während der Beratung
  • Zugang zu extremen Hintergrundwissen
  • Zugang zu ganzheitlicher Experten-Beratung eines Who-is-Who Mitgliedes der BRD und der EU
  • Zugang zu Finanzprodukten mit besonderen Alleinstellungsmerkmalen
  • keine unmittelbaren Kosten für alle Beratungs- und Service-Leistungen
  • funktionsfähige Finanzstrategie für Zeiten der Inflation und Deflation
  • ausgeklügeltes Ablagesystem und Datenordnungssystem
  • Zugriff auf Ihre in der PRAXIS gespeicherten Daten und Dokumente
  • langfristige Partnerschaft ohne Wechselgefahr der Betreuung
  • ausführliche und umfangreiche Informationsmöglichkeiten über die multifunktionale Internet-Plattform (MIP) www.aaa-schiff.de 
  • ausführliche und umfangreiche Informationsmöglichkeiten über die Einsehbarkeit des PRAXIS-Handbuches
  • Sponsor der Berber-Affen im Tierpark Gera

 

Allein die Kostenersparnis gegenüber professionellen Lösungen der Mitbewerber zeigt, dass Expertenleistungen auch anders erhältlich sind. So fallen für Finanzkunden der PRAXIS keine Kosten für folgende Dienstleistungen an:

  • Erstanalyse ca. 2.000 €
  • Auswertung und Finanzstrategie ca. 4.000 €
  • Honorar für Finanzberatung ca. 150 € bis 250 €/h
  • Honorar für Lebensberatung ca. 150 € bis 250 €/h
  • Honorar für Erfolgsberatung ca. 250 € bis 400 €/h
  • laufende Betreuungsgebühr ca. 120 - 240 € / Jahr
  • Einrichten und Einweisung in das Klienten-Ordner-System ca. 500 €

1.4 Der Sinn einer PRAXIS-Vereinbarung

Die PRAXIS-Vereinbarung ist ein umfassendes Dokument zur: 

  • Einsichtnahme in die Arbeitsweise und Ablauforganisation einer PRAXIS
  • Gestaltung vertraglicher Beziehungen zwischen der PRAXIS und ihren Finanzkunden
  • Kombination von Finanzberatung mit Erfolgs- und Lebens-Beratung

 

In diesem Sinne stellt die PRAXIS-Vereinbarung und die MIP www.aaa-schiff.de umfassende Erst- sowie Dauer-Informationen zur Tätigkeit eines Allfinanz-Dienstleisters dem potentiellen sowie registrierten Finanzkunden bereit und verstärkt somit die Transparenz in verbraucher- und vermehrer-gerechte Finanzdienstleistungen!

 

Die PRAXIS ist eine Innovationsfirma und weltweit ein Novum am Finanz-, Bildungs- und Wissens-MarktEine Innovationsfirma zeichnet sich durch Pionierleistungen bei der Verwirklichung von Ideen und Erfindungen aus und nutzt die Basis einer AAA-Plattform, die ohne Hierarchie, mit offener Kommunikation und wachstumsgerechter Kompetenz fungiert. 

 

Sie basiert auf menschen-gemachte Ideen- und Werte-Schöpfung und integriert die Vorteile der virtuellen Welt und der künstlichen Intelligenz in dem Maße, wie es für den Menschen ethisch vertretbar ist.

 

Ihre Entwicklung beruht auf Jahrzehnte langen Erfahrungen einer erfolgreichen Bildung, Beratung und Betreuung sowie auf den Ideen der Stammklienten und der Teammitglieder beim Beschreiten eines Neulandes für eine menschenorientierte Zusammenarbeit mit Spaß und Liebe.

 

Sie gewährleistet zeitaufwendige Dienstleistungen in den Bereichen

Beratungs-, Antrags- und Vertrags-Service.

 

Die PRAXIS ist ein Franchisenehmer des ELITAER Franchise-System e.K..

 

Vom Franchisegeber nutzt die PRAXIS das vorhandene Erfolgskonzept bei der Aus- und Fortbildung von Spitzenberatern im Finanz-, Bildungs- und Wissensmarkt sowie bei der Bildung und Führung von AAA-Erfolgsteams auf AAA-Plattformen, um einen Marktvorlauf von mindestens 7 Jahren zu sichern.

 

Die PRAXIS refinanziert sich über Abschluss-, Folge- und Bestands-Courtagen, die Bestandteil von Abschlusskosten derjenigen Finanzprodukte sind. Es entstehen somit dem Finanzkunden keine unmittelbaren direkten Kosten.

 

Die in der PRAXIS-Vereinbarung getroffenen organisatorischen Regelungen  dienen dem Wohlbefinden aller Beteiligten!

 

Die PRAXIS ist spezialisiert auf Finanzkunden der folgenden Zielgruppen:

  • Auszubildende
  • Arbeiter
  • Angestellte
  • Beamte
  • Selbständige
  • Rentner 

 

Die PRAXIS-Vereinbarung regelt:

  • die notwendigen Verbindung mit dem Maklervertrag und der       Datenschutz-Vereinbarung,
  • die Betreuung von Lebensbaustellen,
  • die Betreuung von Unternehmensbaustellen.

2. Praxis für Finanzdienstleistungen

2.1 Aufgaben und Funktionen

Die PRAXIS dient dem Finanzkunden als zentrale Betriebstätte vor Ort mit den Funktionen:

  • Beratung
  • Bildung
  • Betreuung

Der Finanzkunde kommt zur Wahrnehmung dieser Funktionen in die PRAXIS

bzw. nutzt die Möglichkeiten virtueller Verbindungen wie Skype, FaceTime,

Online-Webseminare etc. zur Verbindung mit der PRAXIS.

 

Hausbesuche stellen die absolute Ausnahme dar. Zur Ausübung der Funktionen stehen Menschen zur Verfügung - keine Automaten.

 

Beratung

 

Die Beratung dient zur Unterstützung bei Entscheidungen, die helfen, anstehende Herausforderungen zu lösen. Mangelnde Informationen, geringes oder ungeeignetes Fachwissen sowie negative Erfahrungen im Finanzmarkt sind die Basis für aufgeschobene Entscheidungen und sich aufblähende Probleme.

 

Die Beratung umfasst die Kombination von:

  • Erfolgsberatung 
  • Lebensberatung
  • Finanzberatung

 

Erfolgsberatung beinhaltet Lösungen wie:

  • Minimierung von Misserfolg
  • Automatisierung von Erfolg
  • Erreichen von Spitzenerfolg

Lebensberatung beinhaltet Lösungen wie:

  • Minimierung von sinnlosen Leben
  • Entwicklung eines sinnvollen Lebens
  • Erreichen eines intensiven Lebens

Finanzberatung beinhaltet Lösungen wie:

  • Minimierung der Angst vor Armut
  • Stabilisierung der Ausgeglichenheit von Einnahmen und Ausgaben
  • Erreichen der finanziellen Unabhängigkeit

 

Bildung

 

Die Bildung dient zur Festigung von Fähigkeiten der Ideen-Schöpfung und Fertigkeiten der Werte-Schöpfung. Es werden Finanzdienstleister wie Finanzkunden mit dem notwendigen Wissen ausgestattet, um im Finanzmarkt erfolgreich Finanzstrategien umzusetzen.

 

Die Bildung umfasst die Kombination von:

  • Fachwissen 
  • Menschenwissen
  • Führungswissen

 

Fachwissen beinhaltet Wissen wie:

  • Finanzlösungen aller Art
  • Gesetzlichen Regelungen
  • Kombinierbarkeit von Finanzprodukten

Menschenwissen beinhaltet Wissen wie:

  • Universellen Spielregeln der Energie
  • Förderung des Unikat-Seins 
  • Einsetzen von Lösungs-Mandalas

Führungswissen beinhaltet Wissen wie:

  • Stärkung des Selbstglaubens
  • Veränderung der Grund-Orientierung, Energie-Steuerung und Resonanz-Abstimmung
  • Wirken auf überlebensfähigen Plattformen

 

Betreuung

 

Die Betreuung dient zur lebensphasenrechten Begleitung, um über persönliche Ansprechpartner die Sicherheit zu gewinnen, dass sich die eigene Finanzstrategie auch umsetzen lässt. 

 

Die Betreuung umfasst die Kombination von:

  • Langfristigkeit
  • Ganzheitlichkeit
  • Generationengerechtigkeit

 

Langfristigkeit beinhaltet Lösungen wie:

  • Sicherung des Ertrages in allen Wirtschaftszyklen
  • Sicherung des Vertragsinhaltes trotz veränderter Rahmenbedingungen
  • Erhaltung der Funktionalität in unterschiedlichen Lebenssituationen

Ganzheitlichkeit beinhaltet Lösungen wie:

  • Einbeziehung vorhandener Traumata wie Glücks-Momente in die Finanzstrategie
  • Festigung eines menschenwürdigen Daseins
  • Förderung des Anders Denkens, Anders Fühlens, Anders Sprechens und Anders Handelns

Generationengerechtigkeit beinhaltet Lösungen wie:

  • Brücken zwischen auseinander triftenden Generationen
  • Sicherung des angesparten Vermögens über mehrere Generationen
  • Förderung der Eigenverantwortung in der jeweiligen Generation

 

Die PRAXIS ist eine außergewöhnliche Erlebnisstätte mit maritimer, familiärer und femininer Ausrichtung, um praxis- und lösungsgerecht die Funktionen Beratung, Bildung und Betreuung wie im Meer des Lebens wahrzunehmen.

 

Die Erlebnisstätte beinhaltet daher die Bereiche:

  • AAA-Schiff mit Vorder-, Haupt- und Hinter-Deck
  • Arche mit lebendigen Tieren sowie zur Dekoration ausgestellten Tieren
  • Terrasien mit Erlebnisbereichen

 

Die PRAXIS ist ein komplexer Allfinanz-Dienstleister mit einer honorarfreien Makler-Ausrichtung, um konzern- wie vertriebsunabhängig die Funktionen Beratung, Bildung und Betreuung branchen-neutral wahrzunehmen - quasi "Alles aus einer Hand" als Erfüllungs-Gehilfe und Sachverwalter des Kunden.

 

 

Die Allfinanz-Dienstleistung beinhaltet die Bereiche lt. Gewerbeordnung:

  • § 34 c - Vermittlung von Grundstücken, Immobilien, Verbraucherdarlehen,                   Bausparverträgen
  • § 34 d - Vermittlung von Versicherungen
  • § 34 f - Vermittlung von Finanzanlagen nach Abs. 1, 2 und 3
  • § 34 i - Vermittlung von Immobilardarlehen

Darüber hinaus erfolgt die aufsichtsfreie Vermittlung von:

  • Edelmetallen, Tafelbarren, Edelmetallmünzen
  • Arbitragehandel
  • Produkte zur Förderung des Wohlbefindens

 

Dazu nutzt die PRAXIS Finanzlösungen aus den durch die BaFin geregelten Finanzmarkt (Weißer Finanzmarkt) und nur teilgeregelten oder ungeregelten Finanzmarkt (Grauer Finanzmarkt).

 

Die PRAXIS bietet keine Lösungen aus dem Schwarzen Kapitalmarkt an!

 

Produkte können auch aus den USA, Schweiz, Lichtenstein oder Luxemburg vermittelt werden.

2.2 Rechtliche Grundlagen

Es gelten alle gesetzlichen Regelungen, sofern sie im Einzelnen auf Regelungen der PRAXIS-Vereinbarung anwendbar sind und dem Maklerrecht entsprechen,

wie z.B.:

  • EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)
  • Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II)
  • Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
  • Gesetze zu Wertpapierhandel (WpHG)
  • Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)
  • Gesetz über Kreditwesen (KWG)
  • Gewerbeordnung (GewO)

2.3 Konzeptionelle Grundlagen

Die Entwicklung der PRAXIS als Innovationsfirma basiert auf folgenden konzeptionellen Grundlagen:

  • Konzeption "Anders-als-Andere"
  • Universalwerk "Kompendium AAA-Wissen"
  • Universalwerk "Kompendium ELF-Wissen"
  • Firmendarstellung

2.4 Betriebliche Daten

1. Allgemeine Firmendaten 

  • Die Firmenbezeichnung der PRAXIS lautet seit 06.09.2001                          „Praxis für Finanzdienstleistungen Michael Krafft e.K.“
  • Die PRAXIS ist ein bilanzierungspflichtiges Personenunternehmen des auf der Basis eines eingetragenen Kaufmanns agierenden Einzelunternehmers Michael Krafft
  • Das Einzelunternehmen (ohne Firmenbezeichnung) wurde am 01.04.1994 gegründet

2. Persönliche Angaben des Einzelunternehmers / Maklers

  • Michael Krafft
  • am 06.02.1956 in Aue geboren, verheiratet, 3 Kinder, 3 Enkel
  • erster Finanzdienstleister im Who-is-Who der BRD
  • erster Finanzdienstleister im Who-is-Who der EU
  • Diplom-Betriebswirt, Finanzkaufmann und Instruktor
  • war gesellschaftlich engagiert bei IHK, BA Gera, DIHK (Dozent, Prüfungskommission, Prüfungsausschuss, Rahmenstoffplan)

3. Statusinformationen
 

3.1 Gewerbe

  • Das Gewerbe ist seit dem 23.09.1993 beim Ordnungsamt Gera angemeldet.
  • Das Gewerbe beinhaltet die Tätigkeit als Versicherungs-, Finanz-, Immobilien-, Finanzierungs- und Handels-Makler.

         Weitere Angaben siehe Impressum.

 

3.2 Handelsregister

  • Beim Amtsgericht Jena ist die PRAXIS im Handelsregister seit dem 06.09.2001 unter HRA 202359 eingetragen.

3.3 Vermittlerregister
 

        Ausführliche Angaben siehe Impressum.


3.4 Beteiligungsverhältnisse
 

  • Es besteht keine Abhängigkeit zu anderen Unternehmen des Finanz-, Bildungs- und Wissensmarktes.
  • Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Finanzinstitut.
  • Kein Finanzinstitut hält eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an dem Makler.

3.5 Franchisegeber
 

  • Die PRAXIS ist Franchisenehmer Nr. 1 von ELITAER Franchise-System e.K.

          Maler-Fischer-Str. 10 in 07552 Gera
          Telefon: 0365 / 5517750

 

3.6 Schlichtungsstellen
 

        Ausführliche Angaben siehe Impressum.
 

3.7 Steueridentifikation
 

  • Finanzamt: Gera
  • USt-IdNr.:  DE158887215
  • Steuer-Nr.: 161/241/04436

 

3.8 Vertragssprache
 

      Die maßgebliche Vertragssprache für die Dauer der Vertragsverhältnisse

      sowie der PRAXIS-Vereinbarung und der Kommunikation ist deutsch.

 

3.9 Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
 

      Es besteht eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei der ERGO              Versicherung in Höhe von 2 Millionen € je Schadensfall.

 

      Diese Absicherung ist weit höher als vom Gesetzgeber gefordert.

 

3.10 Gerichtsstand
 

       Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist             Gera.

3. PRAXIS-Vereinbarung

3.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gegenstand der PRAXIS-Vereinbarung
 

  1. Die PRAXIS-Vereinbarung regelt den Umfang, den Inhalt und die Kosten der komplexen Dienstleistungen, die eine ganzheitliche Bildung, kombinierte Erfolgs-, Lebens- und Finanzberatung sowie eine langfristige Betreuung von Stammklienten beinhalten.
  2. Die PRAXIS-Vereinbarung regelt, welche Dienstleistungen per Makler-vertrag, per gesonderten Maklerauftrag oder per gesonderter Makler-vollmacht vertraglich vereinbart werden und welche Dienstleistungen keiner vertraglichen Vereinbarung bedürfen.
  3. Die PRAXIS-Vereinbarung regelt, wer als Stammklient gilt und wem gegenüber Informations- und Auskunftspflichten aus Datenschutzgründen bestehen.
  4. Die PRAXIS-Vereinbarung regelt das Verhalten der Stammklienten während des Praxisaufenthaltes bzw. die technische Kommunikation zwischen den Stammklienten und der PRAXIS.
  5. Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der PRAXIS und dem Stammklienten gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Stammklienten als selbständiger Unternehmer haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
  6. Sämtliche Dienstleistungen, die einer vertraglichen Vereinbarung bedürfen, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die PRAXIS erst dann verbindlich, wenn sie durch den Stammklienten schriftlich bestätigt worden sind. Für diese Dienstleistungen gelten die entsprechenden Produkt- und Verbraucher-informationen sowie deren Allgemeinen Vertrags- und Geschäfts-bedingungen.
  7. Die PRAXIS behält sich vor, die versprochenen Dienstleistungen einzustellen, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die Angaben des Stammklienten zur Erbringung von Dienstleistungen so unvollständig sind, dass eine Gefahr fehlerhafter Dienstleistungen besteht. In einem solchen Fall erhält der Stammklient unverzüglich Nachricht. Weitere Ansprüche des Stammklienten gegen die PRAXIS sind ausgeschlossen.
  8. Die PRAXIS-Vereinbarung ist nicht an Dritte übertragbar. Dasselbe gilt auch für rechtliche Auseinandersetzungen zu vermittelten Produkten oder Dienstleistungen. Die im Nachhinein mögliche Beurteilung der Ergebnisse des Beratungs- und Entscheidungsprozesses wird nur anerkannt, wenn auf der Basis einer international gültigen Verfassung der öffentlich bestellte Beurteilende den Sachkundenachweis über individuelles Beratungs-vermögen vorlegt.
  9. Gesellschaftliche oder wirtschaftliche Veränderungen bei den Finanz-, Bildungs- und Wissensinstituten können weder vorausgesagt bzw. ausreichend in der Beratung berücksichtigt werden, es sei denn, sie werden erkennbar als negative Entwicklungen über öffentlich zugängliche und zuverlässige Quellen angezeigt. Es können nach der Vermittlung Veränderungen eintreten, die dem Vermögen des Stammklienten oder der Erhaltung seines Lebensstandards Nachteile verursachen. Dies kann u.a. auch durch veränderte Beiträge oder Garantiewerte erfolgen, welche Finanzinstitute nach Überprüfung durch Treuhänder verpflichtet sind, den gegebenen Anforderungen anzupassen. Hierzu kann keine Haftung übernommen werden.

§ 2 Geltungsbereich der PRAXIS-Vereinbarung

 

  1. Die PRAXIS-Vereinbarung gilt für Stammklienten, die als Privatperson komplexe Dienstleistungen in Form einer ganzheitlichen Bildung, kombinierter Erfolgs-, Lebens- und Finanz-Beratung sowie eine langfristige Betreuung ausdrücklich wünschen und die Gültigkeit der PRAXIS-Vereinbarung mit Unterschrift bestätigt haben.
  2. Ist der Stammklient ein selbstständiger Unternehmer (Freie Berufe, Gewerbetreibender) und wünscht auch eine umfassende Absicherung im betrieblichen Bereich, so ist dies unter sonstigen Vereinbarungen zu vermerken. Die Beratung und Betreuung für den betrieblichen Bereich erfolgt als Mandant.
  3. Der Geltungsbereich umfasst die Festlegung derjenigen Personen, die als Stammklienten oder in Ausübung ihres Rechtes als gesetzlicher Vertreter eine gemeinsame Lebensbaustelle bilden, in der uneingeschränktes Informations- und Auskunftsrecht besteht und alle Entscheidungen gemeinsam oder nach Abstimmung mit dem Lebenspartner allein getroffen werden.
  4. Der Geltungsbereich umfasst den Beginn und das Ende der PRAXIS-Vereinbarung sowie die Kennzeichnung der vertraglich zu vereinbarenden Dienstleistungen in den Bereichen Finanz-, Erfolgs- und Lebensberatung.
  5. Die kostenlosen Dienstleistungen sind automatisch Bestandteil der      PRAXIS-Vereinbarung.
  6. Da die Erfolgs- und Lebensberatung Bestandteil der kostenlosen Dienstleistungen ist, können diese Beratungsbereiche nur in Kombination mit der Finanzberatung erfolgen. 
  7. Der Geltungsbereich umfasst auch die Hinterlegung von Sonderwünschen des Stammklienten.
  8. Der Geltungsbereich wird auf dem speziellen Formular "Vereinbarungen für eine Lebensbaustelle" für den Stammklienten und die PRAXIS festgelegt.
  9. Sollten einzelne Stammklienten einer Lebensbaustelle den Wunsch haben, die Zusammenarbeit mit der PRAXIS zu beenden (z.B. das Ausscheiden erwachsener Kinder aus dem Haushalt oder durch Trennung der Lebenspartnerschaft), ist der Geltungsbereich erneut abzustimmen.​

 

§ 3 Dienstleistungen auf Vertragsbasis

 

  1. Beratung, Vermittlung und Betreuung von Bankkonten, Tagesgeldkonten, Kapitalanlagen und Investmentdepots.
  2. Beratung, Vermittlung und Betreuung von Bausparverträgen, Verträgen mit vermögenswirksamen Leistungen und anderen staatlichen Vergünstigungen.
  3. Beratung, Vermittlung und Betreuung von kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungen.
  4. Beratung, Vermittlung und Betreuung von Versicherungen, die der privaten oder betrieblichen Absicherung bzw. Vorsorge dienen.
  5. Beratung, Vermittlung und Betreuung von Beteiligungen an Unternehmen, Immobilien, Schiffen, Arbitragehandel etc..
  6. Beratung, Vermittlung und Betreuung von Immobilien, die zum Eigennutz oder zur Vermietung und Verpachtung dienen.
  7. Beratung und Vermittlung (An- und Verkauf) von Edelmetallen in Form von Münzen, Nuggets und Tafelbarren.
  8. Übernahme von spezifischen Maklervollmachten.
  9. Die Kosten für Dienstleistungen auf Vertragsbasis sind als Abschluss-, Folge-, Betreuungs- und Nettoinventarwerts-Courtagen in den jeweiligen Abschlusskosten bzw. Beitragsprämien enthalten und werden je Produkt gesondert ausgewiesen.

§ 4 Kostenlose Dienstleistungen

 

  1. die Analyse der Ist-Situation des Stammklienten mittels Finanztomografie (Einnahme-Überschussrechnung), Finanz-EKG (Einnahmen und Ausgaben für ein Jahr), Finanz-Anamnese und Finanz-Diagnose
  2. die Entwicklung der ELF-Strategie
  3. die Entwicklung, Beratung und Führung eines Master- und Desaster-Planes
  4. die Durchführung der Erfolgs- und Lebensberatung auf eigenen Wunsch (diese erfolgt ohne eine Gewährleistung für das Eintreten der besprochenen inneren Einstellungsveränderungen)
  5. das Klienten-Ordner-System zur übersichtlichen Aufbewahrung eigener Dokumente
  6. das Kopieren von Dokumenten des Stammklienten für den Eigengebrauch oder zur Weiterleitung an Finanzinstitute
  7. der Schriftverkehr zum Stammklienten bzw. zu den Finanzinstituten über die PRAXIS
  8. der Klienten-Dokumenten-Service zur Aufbewahrung wichtiger Dokumente in Kopie wie z.B. Testament, Vorsorgevollmachten, Verfügungen sowie Nachweisunterlagen zu Wertgegenständen, Hausrat etc.
  9. die Teilnahme an Seminaren, die durch die PRAXIS organisiert werden
  10. Zur Versorgung der Stammklienten und des AAA-Erfolgsteams stehen neben gefiltertem Wasser aus dem Wasserautomaten heiße Getränke wie Kaffee, Cappuccino, Tee etc. sowie Naschereien und frisches Obst zur Verfügung.

§ 5 Stammklienten sowie Stammkinder, Stammenkel, Stammeltern

 

  1. Jeder Stammklient wird unter einer Klientenstammnummer als Ein-, Zwei- oder Mehrpersonenhaushalt geführt (Lebensbaustelle) und einem ELF-Berater bzw. unmittelbar dem Leiter der Praxis zugeordnet.
  2. Jeder Stammklient ist gemäß Geldwäschegesetz mittels Personalausweis, Reisepass oder bei Kindern per Geburtsurkunde zu identifizieren.
  3. Die Kinder des Stammklienten sind bis zu ihrer Volljährigkeit automatisch mit an Bord der PRAXIS und werden unter der gleichen Klientenstammnummer als Stammkinder geführt. Für die Aufnahme in die Lebensbaustelle reicht die Unterschrift der Stammklienten als Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte im Geltungsbereich der PRAXIS-Vereinbarung. Mit der Volljährigkeit der Stammkinder erhalten sie ihre eigene PRAXIS-Vereinbarung, wenn dies so von ihnen gewünscht wird und aus der Sicht der PRAXIS die Einhaltung der Auswahlkriterien für Stammklienten erfüllt sind.
  4. Auf Wunsch des Stammklienten können auch unter der gleichen Klientenstammnummer deren Enkel während der Zeit der finanziellen Unterstützung in die Betreuung durch die PRAXIS integriert werden. Sie werden als blinde Passagiere geführt. Die Auskunfts- und Informationspflicht an Stammenkel und deren Erziehungsberechtigte betrifft nur Verträge, die diese Personen unmittelbar betreffen. Für die Aufnahme in die Lebensbaustelle reicht die Unterschrift der Stammklienten im Geltungsbereich der PRAXIS-Vereinbarung.
  5. Auf Wunsch des Stammklienten können auch unter der gleichen Klientenstammnummer deren Eltern und Großeltern während ihres Rentner-Daseins sowie deren Geschwister in die Betreuung durch die PRAXIS integriert werden. Sie werden als blinde Passagiere geführt. Die Auskunfts- und Informationspflicht an Stammeltern, Stammgroßeltern und Stammgeschwister betrifft nur Verträge, die diese Personen unmittelbar betreffen. Für deren Aufnahme in die Lebensbaustelle reicht die Unterschrift der Stammklienten im Geltungsbereich der PRAXIS-Vereinbarung.
  6. Beim Ableben des Stammklienten erfolgt auf Wunsch der Erben eine fachliche Begleitung der erforderlichen Maßnahmen gegenüber den Finanzinstituten.

§ 6 Mandanten

 

  1. Stammklienten, die als selbstständiger Unternehmer ihr Einkommen erwerben, können zur Beratung und Betreuung ausgewählter betrieblicher Bereiche den Maklervertrag durch eine Vereinbarung als Mandant ergänzen.
  2. Die Ergänzungsvereinbarung setzt einen gültigen Maklervertrag und eine gültige PRAXIS-Vereinbarung voraus. 

 

§ 7 ELF-Berater
 

  1. Ein ELF-Berater (Erfolgs-, Lebens- und Finanzberater) leistet im Rahmen seiner Möglichkeiten Hilfe zur Selbsthilfe, gibt Führung zur Selbstführung und vermittelt Techniken des Mentaltrainings bzw. verweist auf qualifizierte Berater zur Heilung über Selbstheilung.
  2. Ein ELF-Berater übernimmt in Abstimmung mit der PRAXIS die Aufgaben eines Allfinanzmaklers als Erfüllungsgehilfe des Stammklienten bei der fachlich fundierten Beratung, Vermittlung und Betreuung der privatrechtlichen Verträge, welche der Stammklient zur Erfüllung seiner persönlichen Ziele und Wünsche mit Finanzinstituten über die PRAXIS bereits vereinbart hat bzw. beabsichtigt, diese noch zu vereinbaren.
  3. Ein ELF-Berater unterlässt die Beratung in den Bereichen, in denen laut geltendem Recht Auskunft und Beratung ausschließlich bestimmten Personen oder Institutionen vorbehalten sind wie z.B. bei speziellen Fragen der Renten-, Steuer-, Rechts-, oder der medizinischen Beratung.
  4. Ein ELF-Berater orientiert sich an der für die PRAXIS geltenden Beratungsdevise.

§ 8 Individualberatung nach dem Allfinanzprinzip

 

  1. Es erfolgt in der Finanzberatung keine Pauschalberatung für Stammklienten sowie keine ausschließliche Teilberatung zu auserwählten Branchen des Finanzmarktes.
  2. Individualberatung richtet sich nach den Wünschen und Zielen des Stammklienten, die er im Laufe seines Lebens verwirklichen will. Sie setzt daher eine gründliche Analyse der Ist-Situation des Stammklienten auf der Basis von Vertrauen und Grundehrlichkeit voraus.
  3. Wenn die Wünsche und Ziele des Stammklienten seine finanzielle, persönliche, mentale, familiäre, berufliche, gesundheitliche und steuerliche Situation unberücksichtigt oder unrealistisch erscheinen lassen, ist eine Individualberatung ausgeschlossen.
  4. Gemäß dem Geldwäschegesetz ist die Herkunft des Vermögens durch den Stammklienten nachvollziehbar darzustellen. Für Gelder, die aus den Bereichen Rauschgifthandel, Erpressung, Menschenhandel, Prostitution, illegalem Glücksspiel und sonstigen illegalen Geschäften stammen, erfolgt weder eine Beratung noch Vermittlung durch den Makler.
  5. Für die Richtigkeit der zur Beratung herangezogenen Informationen, deren Ursprung außerhalb im PRAXIS-Betrieb liegen, kann keine Gewährleistung erfolgen.
  6. Beratungen finden in der Regel in der PRAXIS statt. Skype- und Telefon-Gespräche sowie kostenfreie WEB-Seminare dienen lediglich der Vorinformation. Sollten diese aufgezeichnet werden, wird der Teilnehmer vorher um Genehmigung gefragt.
  7. Jede Entscheidung zu einer Finanzlösung ist zu protokollieren. Aufgrund der Komplexität des Entscheidungsprozesses und seines Umfanges kann der Zeitaufwand für die Protokollierung exorbitant ansteigen. Der Stammklient kann auf diese Protokollierung verzichten.


§ 9 Empfehlungen

 

  1. Empfehlungen sind eine Sache des Herzens.
  2. Wenn der Stammklient mit den Dienstleistungen der PRAXIS zufrieden ist und anderen Menschen auch den Zugang zu diesen Dienstleistungen ermöglichen will, dann ist es richtig, eine Empfehlung auszusprechen.
  3. Jede Empfehlung führt automatisch zur Überprüfung des Empfohlenen gemäß den Aufnahmekriterien für Stammklienten. Eine gemeinsame Vertrauensbasis ist die Voraussetzung, bevor eine PRAXIS-Vereinbarung geschlossen wird.
  4. Empfehlungen sichern auf Dauer auch die Existenz der PRAXIS als Vertrags- und Ansprechpartner des Stammklienten. 
  5. Die über Empfehlungen gewonnenen neuen Stammklienten werden auf Wunsch des Empfehlungsgebers entweder über eine Empfehlungshonorar-Vereinbarung oder über Rabatte bei Ausgabeaufschlägen oder Versicherungsprämien honoriert.

 

§ 10 Ideen und Wertschätzungen
 

  1. Ideen zur Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation der PRAXIS sowie zur Gestaltung der Bildung, Beratung und Betreuung sind jederzeit von Seiten des Stammklienten willkommen. Sie werden eingehend geprüft und bei positiver Lösung unmittelbar eingesetzt. Mit Übergabe der Ideen gehen diese in das Eigentum der PRAXIS über. Ein Rechtsanspruch auf Vergütung entfällt.
  2. Persönliche Wertschätzungen des Stammklienten für erbrachte Dienstleistungen der PRAXIS können in verschiedener Form geleistet werden wie z.B. durch Eintragungen in das Gästebuch, Spenden für die Berberaffen im Tierpark Gera, Geschenke verschiedener Art, die dem       AAA-Erfolgsteam zugutekommen bzw. den Erlebnis-Charakter der PRAXIS verstärken.

§ 11 Teilaufgaben des Klientenstamm-Aufbaus sowie seiner Betreuung

 

  1. Der Klientenstamm-Aufbau und die Klientenstamm-Betreuung erfolgt als  Teilaufgaben in nachfolgender Reihenfolge, welche sich mit Erfolg für eine  seriöse Beratung, Vermittlung und Betreuung bewährt haben:                         a) Recherche und Akquise                                                                               b) Vertrauensaufbau und Präsentation der Konzeption und Arbeitsweise         c) Ziel-/ Daten-Aufnahme inkl. der Schaffung von Übersichten und Ordnung   d) Auswertung und Lösungsfindung                                                               e) ELF-Strategie und Navigation                                                                       f) ELF-Beratung und Protokollierung                                                                 g) ELF-Service und Archivierung
  2. Die Teilaufgaben werden weitestgehend aus personellen und organisatorischen Gründen in der PRAXIS durchgeführt. Dadurch ist u.a. gewährt, dass eine Moderation und Unterstützung durch den Leiter der Praxis bzw. durch fachlich geschulte Teammitglieder erfolgen kann. Gleichzeitig werden somit in allen Prozessen die Einheit von Theorie und Praxis, eine sich ergänzende Teamarbeit sowie höchste Qualität gesichert. 
  3. Die Durchführung der Teilaufgaben an einem vom Stammklienten gewünschten Beratungsort muss ausreichend begründet sein, wie z.B. die Schadensaufnahme bei einer durch Unfall entstandenen Bewegungsunfähigkeit.
  4. Die Recherche und Akquise wird mittels Bordkarte dokumentiert.
  5. Der Vertrauensaufbau wird durch den Besuch der PRAXIS, anschließender Präsentation der AAA-Konzeption und Arbeitsweise der PRAXIS bzw. durch Teilnahmebestätigung an dem Seminar Über-Leben dokumentiert. Es erfolgt während des Vertrauensaufbaus eine Identifizierung des Stammklienten gemäß dem Geldwäschegesetz. 
  6. Die Ziel- und Datenaufnahme erfolgt über entsprechende Formulare und Software. Die Dokumente vorhandener Finanzlösungen werden zur Auswertung je nach Bedarf kopiert und im internen Archiv-Ordner-System abgelegt. Danach erfolgt die Aufnahme der Daten in die spezifischen Programme des Daten-Ordner-Systems (Finanztomographie, Finanz-EKG). Neben der weiteren Aufnahme von Stamm-, Bewegungs- und Bestandsdaten werden in der Finanz-AnamneseEinschätzungen zum Anlageverhalten sowie erbschaftsrelevante Angaben zu Vor- und Nachgenerationen erfasst.
  7. Auf Wunsch des Stammklienten werden seine vorhandenen Vertragsunterlagen und Dokumente in einem übersichtlichen Klienten-Ordner-System abgelegt, welches der Stammklient zu Hause eigenständig weiterführt. 
  8. Zur Auswertung und Lösungsfindung über die Finanz-Diagnose wird auch die Kombination von Finanzlösungen unterschiedlicher Finanzinstitute berücksichtigt. Lösungen können Produktergänzungen, Produktveränderungen oder Produktauflösungen sein. Finanzinstitute werden entsprechend den vorhandenen Produktlösungen, den Erfahrungen bei Antrags- und Vertragsservice sowie den allgemein zugänglichen Informationen zur Unternehmensentwicklung qualifiziert.
  9. Zur Erarbeitung der ELF-Strategie und deren Navigation wird ein Master- und Desaster-Plan eingesetzt, der eine hervorragende Übersicht gewährt. Die Auswertung der Ist-Situation und die Fixierung der Zielstellungen sowie die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Master- und Desaster-Planes werden protokolliert.
  10. Zur ELF-Beratung werden die Einzellösungen detailliert besprochen. Die Vermittlung der Einzellösungen erfolgt im Rahmen des Maklervertrages bzw. über separate Makleraufträge. Es können mehrere Beratungen erforderlich sein, bis sämtliche Einzellösungen beraten und vermittelt wurden. In diesem Sinne kann der Maklervertrag auch nur teilweise gemäß dem beratenen Bereich in Kraft treten. Dementsprechend wird die Priorität der Reihenfolge der zu beratenden Teilbereiche mit dem Stammklienten schriftlich festgelegt. Der Stammklient ist berechtigt, am Entscheidungsprozess andere Personen seines Vertrauens, insbesondere Sachverständige aus den Bereichen Steuer-, Erbschafts- und Vertragsrecht, zu beteiligen. Der Stammklient erhält darüber hinaus die erforderliche Bedenkzeit für seine Entscheidungen. Der Entscheidungsprozess wird protokolliert. Es wird überwiegend das Antragsverfahren genutzt, zu dem der Stammklient sämtliche erforderlichen Unterlagen wie Verbraucher- und Produktinformationen sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AVB, AGB) etc. erhält. 
  11. Der ELF-Service und die Archivierung sichern mit individueller Abstimmung die langfristige Betreuung und den Erhalt der Daten- und Ablageordnung ab. Hierzu werden verschiedene Arbeitsmittel eingesetzt, die eine optimale Betreuung zu gewährleisten. Schäden und Schadensersatzansprüche sind im Rahmen fristgemäß entsprechend den jeweiligen Versicherungs-bedingungen eigenständig der PRAXIS mitzuteilen und weitestgehend gemeinsam schriftlich zu beantragen. Veränderungen von Stamm-, Bewegungs-, Bestands- und Organisations-Daten sind regelmäßig abzustimmen.
  12. Der Stammklient bewahrt in seinem Klienten-Order-System eigenständig alle Verbraucher-, Produkt- und Vertragsinformationen für die Dauer der Existenz des jeweiligen Vertrages auf.
  13. Für fehlerhaft übermittelte Kommunikationsdaten kann keine Haftung übernommen werden.

§ 12 Verhaltensregeln in der PRAXIS

 

  1. Zur Kommunikation von Bord der PRAXIS zur Familie oder zu den betreffenden Finanzinstituten können kostenlos die Telefoneinrichtungen oder das Internet der PRAXIS benutzt werden.
  2. Die zu Erlebniseffekten vorhandene Dekoration ist für Erwachsene sowie für Kinder (unter Anleitung der PRAXIS-Mitarbeiter) ohne Einschränkung mit der Bitte nutzbar, den langfristigen Erhalt der Gegenstände im Interesse aller zu gewähren.
  3. Die Toilettenbenutzung ist im Sinne höchster Hygiene und Reinlichkeit auch für nachfolgende Nutzer zu gewähren.
  4. Arbeitsmittel der PRAXIS dürfen ausschließlich durch das AAA-Erfolgsteam genutzt werden.
  5. Unter Umständen kann es in der PRAXIS durch Terminüberschneidungen zu Begegnungen von Stammklienten kommen, die sehr unterschiedliche Ansichten untereinander vertreten bzw. deren Beziehungen zueinander gestört sind, es sei denn, die PRAXIS wurde entsprechend vorinformiert. Der Praxisleiter ist dementsprechend zu informieren und wird geeignete Maßnahmen einleiten. 
  6. Ebenfalls kann es durch verlängerte Beratungszeiten zu Wartezeiten kommen. Dem Stammklienten werden zur Überbrückung zusätzliche Informationsmittel angeboten.
  7. Für die technische Kommunikation bzw. den Besuch der PRAXIS gelten die lt. Firmendaten bekannt gegebenen Angaben bzw. Zeiten.

 

§ 13 Sicherheitsregeln in der PRAXIS
 

  1. In der PRAXIS ist das Rauchen im Interesse aller untersagt!
  2. Der Zutritt zur PRAXIS für Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, ist untersagt.
  3. Die Nutzung aller Einrichtungs-/ Erlebnis-Gegenstände der PRAXIS erfolgt auf eigene Gefahr! Die PRAXIS gewährt im Rahmen des technisch Möglichen deren Funktionsfähigkeit und technische Sicherheit. 
  4. An Bord gibt es keine Einschränkung für das Mitbringen von Kindern.    Diese werden während der Beratung entweder betreut bzw. dürfen sich weitestgehend frei innerhalb der PRAXIS bewegen, wenn keine Gefahren durch das Eigenverhalten der Kinder für den PRAXIS-Betrieb oder für sich selbst erkennbar sind. Eltern sind für ihre Kinder haftbar! 
  5. Eigene Haustiere dürfen mit an Bord, wenn die Sicherheit aller an Bord befindlichen Menschen, Tiere, Pflanzen und Einrichtungen gewährleistet ist.
  6. Der Kontakt mit Tieren erfolgt auf eigene Gefahr. Durch das Revierverhalten ist ein Hacken und Zubeißen möglich. Es wird davon abgeraten, ohne Rücksprache mit dem Personal der PRAXIS den Kontakt zu den Tieren aufzunehmen.
  7. Bei Gefahr bzw. Störungen des PRAXIS-Betriebes ist den Anweisungen des AAA-Erfolgsteams Folge zu leisten.

§ 14 Untervollmachten und Nachfolge-Regelung
 

  1. Der Leiter der PRAXIS ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Er ist berechtigt, zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben laut PRAXIS-Vereinbarung bzw. übertragener Vollmachten ggf. Untervollmachten an die Teammitglieder des AAA-Erfolgsteams zu erteilen. 
  2. Bei Tod des Geschäftsinhabers der PRAXIS wird die PRAXIS-Vereinbarung von einem neuen – durch das ELITAER Franchise-System e.K. bestätigten – Franchisenehmer fortgesetzt, welcher als natürliche Person der Geschäftsinhaber in seiner Unternehmernachfolgeregelung festgelegt und erklärt hat. In diesem Fall besteht für den Stammklienten ein außerordent-liches Kündigungsrecht zu dieser PRAXIS-Vereinbarung, wenn er z.B. aus persönlichen Gründen eine Fortführung der PRAXIS-Vereinbarung ablehnt.

 

§ 15 Haftung
 

  1. Die PRAXIS haftet dem Stammklienten gegenüber für Schäden, welche sie ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig zufügt, im Bereich der Hauptleistungs-pflichten für jede schuldhafte Verletzung dieser Pflichten. Ausgenommen von einer Haftung sind die Bereiche Erfolgs- und Lebens-Beratung.
  2. Die Haftungshöchstsumme für leichte Fahrlässigkeit ist beschränkt auf die von der PRAXIS abgeschlossenen Haftpflichtversicherung in Höhe von 2 Million Euro je Schadensfall gemäß § 34 d, Abs.2, Nr.3 der GewO.
  3. Der Stammklient hat jedoch die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungs-schutz auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt.
  4. Kommt der Stammklient seinen ihm nach der PRAXIS-Vereinbarung obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht bzw. nicht fristgerecht nach, so haftet die PRAXIS für daraus entstehende Schäden - gleich welcher Art - nicht.

§ 16 Verjährung

 

  1. Ansprüche gegen die PRAXIS verjähren innerhalb von drei Jahren, nachdem der Stammklient von einem Pflichtverstoß der PRAXIS Kenntnis erhalten hat, spätestens jedoch drei Jahre nach Beendigung der PRAXIS-Vereinbarung.

 

§ 17 Datenschutz
 

  1. Für alle Erfolgsteammitglieder der PRAXIS sowie des ELITAER Franchise-Systems gilt die Verpflichtung, über alle erlangten Daten und Informationen bezüglich der finanziellen, persönlichen, mentalen, familiären, beruflichen, gesundheitlichen und steuerlichen Angelegenheiten der Stammklienten absolutes Stillschweigen gegenüber unbefugten Personen und Institutionen zu bewahren. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages bzw. der PRAXIS-Vereinbarung für ELF-Berater.
  2. Die Befugnis zur Weitergabe von Informationen und Daten liegt ausschließlich im Ermessen und im Auftrag des jeweils betreffenden Stammklienten gemäß seiner Datenschutzeinwilligung.

 

§ 18 Aktualisierung der PRAXIS-Vereinbarung
 

  1. Die PRAXIS-Vereinbarung unterliegt einer stetigen Überprüfung bzw. Aktualisierung. Hierüber wird der Stammklient schriftlich informiert, indem  der Austausch entsprechender Anlagen erfolgt.
  2. In diesem Fall besteht für den Stammklienten jederzeit ein außerordentliches Kündigungsrecht.
  3. Änderungsmitteilungen zur personellen oder funktionellen Belegung des AAA-Erfolgsteams sowie geringfügige Veränderungen informativer Bestandteile der PRAXIS-Vereinbarung stellen keine Änderung der      PRAXIS-Vereinbarung dar, die einer unmittelbaren Aktualisierung bedürfen.
  4. Die jeweils geänderte PRAXIS-Vereinbarung tritt an die Stelle aller bisherigen Vereinbarungen und ersetzt diese.

§ 19 Kündigung der PRAXIS-Vereinbarung
 

  1. Eine Kündigung der PRAXIS-Vereinbarung durch den Stammklienten ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen möglich.
  2. Eine Kündigung der PRAXIS-Vereinbarung durch die PRAXIS ist jederzeit mit Einhaltung einer Frist von einem Monat mit Angaben von Gründen möglich, z.B. bei der Verletzung der Pflichten eines Stammklienten laut Maklervertrag.
  3. Eine Kündigung der PRAXIS-Vereinbarung beinhaltet gleichzeitig die Kündigung aller in diesem Zusammenhang vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, insbesondere auch des Maklervertrages sowie der gesonderten Makleraufträge und Maklervollmachten.
  4. Die Kündigung der PRAXIS-Vereinbarung durch den Stammklienten oder durch die PRAXIS hat mittels Einschreiben zu erfolgen. Dazu ist die Unterschrift aller zur Lebensbaustelle gehörenden Stammklienten erforderlich.
  5. Beim Ausscheiden eines Lebenspartners bzw. eines volljährigen Kindes aus der Lebensbaustelle ist dies mit der PRAXIS unmittelbar abzustimmen, damit geklärt werden kann, ob der jeweils ausscheidende Lebenspartner eine eigene neue PRAXIS-Vereinbarung erhält oder ob die Mitgliedschaft an Bord der PRAXIS beendet werden soll.
  6. Bei Ableben des Stammklienten erfolgt automatisch die Auflösung der PRAXIS-Vereinbarung, wenn zur betreffenden Lebensbaustelle kein weiterer Stammklient mehr existiert.
  7. Nach einer Kündigung der PRAXIS-Vereinbarung besteht gemäß der Vereinbarung mit den Finanzinstituten die Betreuung der Verträge solange weiter, bis der Vertragsinhaber eine andere Betreuung veranlasst. In diesem Fall beinhaltet die Betreuung durch die PRAXIS lediglich das Durchleiten der Post von Finanzinstituten an den Vertragsinhaber. Eine weitergehende Beratung, Vertragsservice oder Haftung sind ausgeschlossen.
  8. Sämtliche Unterlagen des Stammklienten, die in der PRAXIS archiviert werden, sind Eigentum der PRAXIS und werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt. Es besteht daher weder eine Herausgabepflicht an den Klienten bzw. eine Vernichtungspflicht.
  9. Grundsätzlich gilt – einmal gekündigt, für immer gekündigt.

 

§ 20 Salvatorische Klausel
 

  1. Sollte eine Bestimmung dieser PRAXIS-Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder die PRAXIS-Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  2. Unwirksame Bestimmungen sind so umzudeuten, dass das von den Vertragsparteien angestrebte Vertragsziel bestmöglich erreicht wird; das gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

 

§ 21 Nebenabreden
 

  1. Nebenabreden zur PRAXIS-Vereinbarung bestehen keine.
  2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

 

§ 22 Gerichtsstand
 

  1. Gerichtsstand für alle sich aus der PRAXIS-Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Geschäftsinhabers der Praxis für Finanzdienstleistungen.

 

§ 23 Gültigkeit der PRAXIS-Vereinbarung
 

  1. Mit der Unterschrift des Stammklienten auf dem Formblatt „Geltungsbereich der PRAXIS-Vereinbarung“ wird die Kenntnis, der Leistungsumfang und der Erhalt der PRAXIS-Vereinbarung, inklusive der Verbraucherinformationen und des Maklervertrages und der Datenschutzerklärung bestätigt und diese als gemeinsame Grundlage der gegenseitigen Beziehungen akzeptiert.
  2. Gesonderte Makleraufträge bzw. Maklervollmachten sind nur im Zusammenhang mit einem gültigen Maklervertrag wirksam.
  3. Wird der Maklervertrag gekündigt, endet mit Kündigungsdatum auch die PRAXIS-Vereinbarung.

 

§ 24 Widerrufsrecht
 

  1. Der Stammklient kann diese PRAXIS-Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach seiner Unterzeichnung widerrufen und zwar auch dann, wenn die PRAXIS mit ihren Dienstleistungen bereits begonnen hat. 
  2. Der Widerruf wird nur wirksam, wenn er in schriftlicher Form per eingeschriebenem Brief innerhalb der genannten Frist bei der PRAXIS eingegangen ist.

3.2 Vertragliche Regelungen

Die vertraglichen Regelungen umfassen:

  1. Vereinbarungen für eine Lebensbaustelle
  2. Maklervertrag
  3. Datenschutz-Vereinbarung

 

Bei Bedarf kommen hinzu:

  1. Maklerauftrag
  2. Maklervollmacht
  3. Empfehlungshonorar-Vereinbarung

Sämtliche vertraglichen Regelungen setzen eine gültige PRAXIS-Vereinbarung voraus, die sie entsprechend ergänzen.

Vereinbarungen für eine Lebensbaustelle

Lebensbaustelle Vereinbarungen für eine Lebensbaustelle

Zuordnung der Lebensbaustelle

 

Jede Lebensbaustelle bekommt zur eindeutigen Zuordnung von Personen, Aktivitäten, Umsätzen, Verträgen und Dokumenten eine Lebensbaustellennummer wie folgt:

xxxx       yy       zzzz

Franchisenehmer    ELF-Berater    Kabine

 

Datenschutzbereich

 

Der Datenschutzbereich umfasst diejenigen Personen, mit denen die PRAXIS uneingeschränkt persönliche Stamm-, Bestands- und Bewegungsdaten sowie Informationen zu ihrer finanziellen, persönlichen, mentalen, familiären, beruflichen, gesundheitlichen und steuerlichen Situation sowie Zielstellungen mündlich oder schriftlich austauschen dürfen.

 

Einschränkung des Datenschutzbereiches erfolgen für:

  • Stamm-Klienten untereinander, wenn es deren Wille ist.
  • Stamm-Kinder, wenn es der Wille der Stamm-Klienten ist.
  • Stamm-Enkel und Stamm-Eltern in dem Sinne, dass Auskünfte. und Informationen nur zu Verträgen möglich ist, die diese Personen unmittelbar betreffen.

 

Zuordnung der Funktion innerhalb der Lebensbaustelle

 

Als aktive Lebensbaustellen-Inhaber:

  • Stamm-Klient
  • Stamm-Kind bis Vollendung des 17. Lebensjahr

Als "Blinde Passagiere" (keine Unterschrift erforderlich):

  • Stamm-Enkel
  • Stamm-Eltern

Bei Geschäftsunfähigkeit der Stammklienten ist der eingesetzte Betreuer zu vermerken, der in den dafür erforderlichen Betreuungsdokumenten (Betreuungs-Vollmacht, Vorsorgevollmacht) zum Nachweis hinterlegt ist

 

 

Zuordnung des ELF-Beraters

 

Benennung des ELF-Beraters für die laufende Betreuung als:

  • Leiter der Praxis
  • Berufspartner 01 - 06

 

Zuordnung der Kabine

 

Jede Lebensbaustelle hat ihre eigene Kabinen-Nummer.

 

Dies hilft bei:

  • Zusammenführung von Lebensbaustellen
  • Trennung von Lebensbaustellen

Festlegung der gewünschten Beratungsbereiche

 

  • Finanzberatung 
  • Erfolgsberatung
  • Lebensberatung

mit entsprechenden Untergliederungen.

 

Genehmigungsbereich

 

Unterschriften des/der Stammklienten für:

  • den Erhalt und die Kenntnisnahme der Verbraucher-/ Vermehrer-Informationen über die Nutzung der MIP AAA-Schiff
  • den Erhalt der PRAXIS-Vereinbarung
  • den Erhalt des Makler-Vertrages (mit Versions-Angabe)
  • den Erhalt der Datenschutz-Vereinbarung (mit Versions-Angabe)
  • die anzuwendenden Makler-Aufträge und Makler-Vollmachten
  • den Beginn und ggf. das Ende der PRAXIS-Vereinbarung    

Mit der Unterschrift des/der Stammklienten und des Leiters der Praxis ist die PRAXIS-Vereinbarung inklusive des Maklervertrages und Datenschutz-Vereinbarung zum Beginn-Datum gültig und somit Basis der gemeinsamen Zusammenarbeit.

 

Sonstige Unterlagen

 

Die nachfolgenden Dokumente sind als Anlagen zur PRAXIS-Vereinbarung für Finanzkunden beigefügt:

  1. Maklervertrag
  2. Datenschutz-Vereinbarung
  3. Maklerauftrag
  4. Maklervollmacht
  5. Empfehlungshonorar-Vereinbarung

4. Nachwort an die Verbraucher wie Vermehrer

Die stetige Organisation von komplexen Finanzdienstleistungen auf der Basis einer Praxis für Finanzdienstleistungen stellt am Finanz-, Bildungs- und Wissens-Markt ein Novum dar.

 

Die PRAXIS ist für alle Hinweise zur Verbesserung der Dienstleistungen dankbar.

 

Diese PRAXIS-Vereinbarung ersetzt bestehende PRAXIS-Vereinbarungen mit älterem Datum (siehe jeweilige Version).

 

Dasselbe gilt für bestehende Makler-Verträge und Datenschutz-Vereinbarungen.

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