Sicherheiten und Garantien
Im Finanzmarkt gibt es kaum Sicherheiten oder Garantien, die auf Dauer wirksam sind.
Es sind schriftlich von Finanzinstituten formulierte Versprechungen, die dem Sicherheitsgefühl des Finanzkunden entsprechen und bei der Entscheidung ein blindes Vertrauen suggerieren.
Sicherheiten oder Garantien kosten Geld und schmälern somit das finanzielle Ergebnis des Vertrages. Sie werden in der Regel stetig verfügbar in Geld angelegt, welches durch Währungswechsel, Schuldenschnitte oder andere Formen der Entwertung geschreddert werden kann.
Was nützt die Steigerung der Mietgarantie bei einer vermieteten Eigentumswohnung von 3 auf 5 auf 10 Jahre etc., wenn der Mietgarant und der Patronatserklärer für die Übernahme der Garantie, falls der Mietgarant Pleite ist, wenn beide Insolvenz anmelden..
Jedes Finanzinstitut kann sich im Fall einer Insolvenz von ihren Verpflichtungen befreien. Auch der Staat. Beim Wechsel der Staatsform oder der Staatsmacht können auch die Übernahme alter gesetzlicher Regelung drunter leiden.
Was interessiert das Geschwätz von Gestern!
Wo nichts zu holen ist, wird auch nichts mehr geleistet.
Solange im Finanzmarkt alles funktioniert, werden Sicherheiten und Garantien geleistet werden. In einem kollabierenden Finanzmarkt ist das eine Illussion.
Da helfen nur natürliche Garantien wie bei:
Selbst für das Anlageverhalten staatlich vorgegebene Risikoklassen sind eine Missachtung der tatsächlichen Situation.
Möchte ein Anleger sein Geld z.B. so sicher wie möglich anlegen und wird er als sicherheitsorientiert eingestuft, wird er künftig lernen müssen, dass die Negativzinsen sein Vermögen sicher vermindern.
Entscheidungskriterien bei Geldanlagen
Bisher wird in den meisten Fällen das magische Dreieck der Vermögensanlage angesetzt, welches in den Ecken Sicherheit, Rentabilität und Liquidität beinhaltet.
Jedes mehr für das Eine ist weniger für das Andere!
Nur unter den gegebenen Umständen wie die Gefahr von:
hilft dieses Entscheidungs-Dreieck nur ansatzweise!
Aus dem Dreieck wird ein Viereck, denn die Volatilität der Anlagen (Schwankungsbereich zwischen dem Maximal- und Minimal-Kurs) fehlt!
Die Volatilität verändert sich aber dramatisch durch die Bereitschaft:
Daher ist es wichtig, das zeitliche und mentale Verhalten bei Einlagen oder Entnahmen noch bewusster zu verinnerlichen!
Die Volatilität des Flüssigen Kapitals kann nur eingeschränkt werden von Anlagen, die in kurzen Zeiträumen keine Schwankungen realisieren können, weil deren Ein- wie Verkauf quasi langatmig ist.
Also keine Reaktion wie ein kleines Schnellboot sondern wie ein großes Containerschiff.
Darüberhinaus wird es um so sinnvoller, im Klartext die Ursachen und Folgen bei Entwertung, Enteignung und Entmündigung zu berücksichtigen.
Wie ist die Aufteilung in:
Jedes Eichhörnchen meidet Klumpen-Bildung bei der Lagerung seiner Nahrungsmittel zum Überleben.
Verhaltenskriterien bei Geldanlagen
Bei Geld-Anlagen wird schnell das Wort Verlust oder Gewinn verwendet, ohne sich im Klaren zu sein, ob es angebracht ist, die Entwicklung einer Geld- oder Vermögensanlage so zu beurteilen.
Verlust entsteht erst bei der realisierten Entnahme bzw. dem erfolgten Verkauf, wenn weniger Geld ankommt, wie zuvor investiert wurde.
Gewinn entsteht erst bei der realisierten Entnahme bzw. dem erfolgten Verkauf, wenn mehr Geld ankommt, wie zuvor investiert wurde.
Eine Wertmitteilung ist also lediglich eine Mitteilung, ob sich der Wert der Anlage erhöht oder verringert hat - nicht mehr und nicht weniger.
Verluste oder Gewinne sind nocht nicht über Entnahme oder Verkauf realisiert!
Wertminderung oder Werterhöhung sind daher nur Mitteilungen über momentane Zustände.
Und es gelten weiter drei wichtige Regeln des Kaufmanns:
Alles, was Geldanlagen in Form von Münzen oder Banknoten betrifft, sind per Dekret entwertbar.
Da wird der jeweilige Eigner nicht nach seiner Meinung oder Willen gefragt.
Das gilt auch für Sichteinlagen (Giro, Termin- und Festgeld, Bausparer, klassische Lebens-/Renten-Versicherungen, Guthaben auf Kreditkarten etc.) und Nichtsichteinlagen (Sparkassenbriefe, Genußscheine, etc.)
Sachanlagen werden in der Regel nur neu bewertet.
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