Der Maklervertrag kann gemäß individueller Wünsche mit gesonderten Maklervollmachten wie folgt ergänzt werden:
- für die befristete Verwaltung und Durchführung vertragsrelevanter Maßnahmen während eines längeren Auslandsaufenthaltes gemäß
individueller Abstimmung
- für Informationen und Entscheidungshilfen an vertrauenswürdige Personen mit Vorsorgevollmachten, die notariell berechtigt
sind
- für den Stammklienten während seiner Geschäfts- bzw. Entscheidungsunfähigkeit infolge Beeinträchtigung natürlicher Einsichtsfähigkeit,
eigener schwerer Krankheit, Bewusstseinsstörung, Inhaftierung etc. Entscheidungen zu treffen
- für die Einholung vertragsrelevanter Informationen zu bereits bestehenden Verträgen bei Finanzinstituten bzw. bei Behörden und
Ämtern
- Für die Einholung des Rentenversicherungsverlaufes bei der zuständigen Behörde