Der Maklervertrag kann gemäß individueller Wünsche mit gesonderten Makleraufträgen wie folgt ergänzt werden:
- Für Finanzierung jeder Art, Giro und Sparanlagen bei Banken
- Für den Kauf oder Verkauf von Edelmetallen und Münzen
- Für den Kauf oder Verkauf von Immobilien
- Für die Übernahme bestehender nichtvermittelter Verträge in die Betreuung der PRAXIS