Es ist schon ein großer Unterschied, in wessen Auftrag der Finanz-Dienstleistende handelt. Dies ist vertraglich geregelt!
Ein Angestellter eines Finanz-Institutes handelt im Auftrag des Arbeitgebers.
Ein Handelsvertreter handelt im Auftrag des Handelsinstitutes (Finanzinstitut, Vertrieb).
Ein Honorar-Berater berät gegen Honorar. Er führt keine Vermittlung von Produktlösungen durch.
Ein Makler ist Erfüllungsgehilfe des Kunden, der dessen Auftraggeber ist.
Es ist auch ein großer Unterschied, ob ein selbständiger Finanz-Dienstleister tatsächlich konzern- und vertriebsunabhängig ist oder ob ihm ein Haftungs-Dach Vorschriften erteilt, für das die Haftung ausgeübt wird.
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