Die PRAXIS-Vereinbarung dient zur Gestaltung vertraglicher Beziehungen zwischen der PRAXIS und ihren
Stammklienten.
Die PRAXIS-Vereinbarung basiert auf Grundlage folgender Dokumente:
- die Konzeption „Anders-als-Andere“
- dem Franchisevertrag mit dem Franchisegeber ELITAER Franchise-System e.K.
- der PRAXIS-Ordnung als komplexes Regelwerk einer PRAXIS zur Gestaltung ihrer Aufbau- und Ablauf-Organisation
- die Firmendarstellung der PRAXIS, welche über deren Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft Auskunft gibt
- die PRAXIS-Vereinbarung für Erfolgs-, Lebens- und Finanz-Berater
- den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, sofern sie im Einzelnen auf Regelungen der PRAXIS-Vereinbarunganwendbar sind und dem
Maklerrecht entsprechen, wie z.B.:
- Vermittlerrichtlinien und Gesetze zu Wertpapieren, Krediten, Versicherungen
- Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Handelsgesetzbuch (HGB) sowie Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Alterseinkünftegesetz (AEG)
- Gesetz über Bausparkassen sowie Kreditwesengesetz (KWG)
- Gewerbeordnung (GewO)
Der Geltungsbereich der PRAXIS-Vereinbarung regelt:
- den Datenschutzbereich für diejenigen Personen, mit denen die PRAXIS uneingeschränkt persönliche Stamm-, Bestands- und Bewegungsdaten
sowie Informationen zu ihrer finanziellen, persönlichen, mentalen, familiären, beruflichen, steuerlichen und gesundheitlichen Situation sowie Zielstellungen mündlich oder schriftlich austauschen
dürfen
- die Einschränkung des Datenschutzbereiches für Stammenkel und Stammeltern in dem Sinne, dass Auskünfte undInformationen nur zu Verträgen
möglich ist, die die Personen unmittelbar betreffen
- die Unterschriften des Stammklienten für den Erhalt und die Kenntnisnahme der Verbraucherinformationen, für dieVereinbarung des
allgemeinen Maklervertrags und für die PRAXIS-Vereinbarung
- die Benennung des ELF-Beraters (selbstständiger Berufspartner) zur laufenden Betreuung
- die Unterschrift des für den Stammklienten zuständigen ELF-Beraters
- den Beginn und bei Beendigung das Ende der PRAXIS-Vereinbarung
- die notwendigen Angaben des Maklervertrages
- die anzuwendenden Zusatzformulare für gesonderte Makleraufträge
- die anzuwendenden Zusatzformulare für gesonderte Maklervollmachten
- die Bestätigung der PRAXIS-Vereinbarung durch den Leiter der PRAXIS
- die allgemeine Festlegung der Beratungsbereiche in der Erfolgs- Lebens- und Finanzberatung
- sonstige Vereinbarungen zwischen PRAXIS und Stammklienten wie z:B. die Beratung und Betreuung als Mandant
- die Belehrung über die Verhaltensregeln an Bord der PRAXIS
Die PRAXIS-Vereinbarung ist ein separates Formular.
Mit der Unterschrift des Stammklienten und des Leiters der Praxis ist die PRAXIS-Vereinbarung inklusive des Maklervertrages zum
Beginn-Datum gültig und somit Basis der gemeinsamen Zusammenarbeit.