Im Rahmen der ELF-Beratungwerden nach der Festigung der
ELF-Strategie die spezifischen Lösungen erarbeitet, deren Endziel die wesentliche Besserstellung des Stammklienten gegenüber seiner ursprünglichen Situation ist.
Hierzu werden die individuellen Einzellösungen aus den Branchen Bankprodukte, Bausparen, Investmentfonds, Versicherungen, Edelmetalle, Beteiligungen und Immobilien mit Inhalt, Funktionsweise sowie Risiken und Chancen besprochen, die zum Zeitpunkt der Beratung am Finanzmarkt Alleinstellungsmerkmale besitzen.
Eine Pauschalberatung erfolgt nicht! Bei unsicherer wirtschaftlicher Entwicklung werden Vorschläge in Richtung betrieblicher Altersvorsorge weitestgehend minimiert.
Die Vermittlung der Einzellösungen erfolgt im Rahmen des Makler-vertrages bzw. über separate Makleraufträge.
Es können mehrere Beratungen erforderlich sein, bis sämtliche Einzellösungen beraten und vermittelt wurden.
In diesem Sinne kann der Maklervertrag auch nur schrittweise gemäß dem beratenen Bereich in Kraft treten!
Der Stammklient ist berechtigt, am Entscheidungsprozess andere Personen seines Vertrauens, insbesondere Sachverständige in den Bereichen Steuer-, Erbschafts- und Vertragsrecht, zu beteiligen.
Der Stammklient erhält darüber hinaus die erforderliche Bedenkzeit zu seinen Entscheidungen.
Der Entscheidungsprozess wird protokolliert.
Es wird das Antragsverfahren genutzt, bei dem der Stammklient sämtliche erforderlichen Unterlagen wie Verbraucherinformationen, Produktinformationen, allgemeine Verbraucherbedingungen (AVB) etc. vor Antragsstellung erhält.
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